Arbeitsrecht

Habe ich Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?

06. Januar 202610 Min. Lesezeit
Arbeitszeugnis Anspruch - Beratung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ja, Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – gesetzlich garantiert
  • In der Regel sogar auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbewertung
  • Schlechte oder versteckt negative Zeugnisse müssen Sie nicht hinnehmen
  • Rechtliche Grundlage: § 109 Gewerbeordnung (GewO)

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder sogar während eines laufenden Arbeitsverhältnisses: Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – und was kann ich tun, wenn es schlecht ausfällt?

Die gute Nachricht: Ja, fast jeder Arbeitnehmer hat einen klaren gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Doch in der Praxis sind Zeugnisse häufig unvollständig, missverständlich oder bewusst negativ formuliert.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit und Leistung durch den Arbeitgeber. Es dient zukünftigen Arbeitgebern als wichtige Entscheidungsgrundlage bei Bewerbungen.

Rechtliche Grundlage: Der Anspruch ist in § 109 Gewerbeordnung (GewO) geregelt.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

✅ Ja – der Anspruch ist gesetzlich garantiert!

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – unabhängig davon:

  • ob er gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat
  • ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet war
  • ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob

Der Anspruch besteht auch bei:

Auszubildenden

Werkstudenten

Praktikanten (bei längerer Dauer)

Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

1Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Spätestens mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses entsteht der Anspruch auf ein Endzeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses unaufgefordert oder spätestens auf Anfrage auszustellen.

2Während des laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis)

Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen – allerdings nur bei einem berechtigten Interesse.

Typische Gründe sind:

  • Wechsel des Vorgesetzten
  • Interne Bewerbung
  • Umstrukturierungen
  • Längere Abwesenheit (Elternzeit, Pflegezeit)
  • Geplanter Jobwechsel

➡️ In diesen Fällen darf der Arbeitgeber das Zwischenzeugnis nicht verweigern.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Einfaches Arbeitszeugnis

Enthält nur:

  • Art der Tätigkeit
  • Dauer der Beschäftigung

❌ Keine Leistungs- oder Verhaltensbewertung

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Enthält zusätzlich:

  • Leistung
  • Fachkenntnisse
  • Arbeitsweise
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden

👉 Der Regelfall – Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch darauf!

Welche Anforderungen muss ein Arbeitszeugnis erfüllen?

Ein Arbeitszeugnis muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen:

✔️

Wahrheitsgemäß

Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen

✔️

Wohlwollend

Formulierungen dürfen die Zukunft nicht erschweren

✔️

Klar und verständlich

Eindeutige, nachvollziehbare Aussagen

✔️

Keine Geheimcodes

Versteckte negative Bewertungen sind unzulässig

➡️ Das Zeugnis darf Ihre berufliche Zukunft nicht ungerechtfertigt erschweren.

Zeugnissprache: Was bedeuten die Formulierungen?

Arbeitszeugnisse folgen oft einer sogenannten Zeugnissprache. Kleine Nuancen haben große Wirkung:

1

"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"

Sehr gut
2

"zu unserer vollen Zufriedenheit"

Gut
3

"zu unserer Zufriedenheit"

Befriedigend
5

"hat sich bemüht"

Mangelhaft

❗ Viele Arbeitnehmer erkennen nicht, dass ihr Zeugnis tatsächlich negativ ist.

Was tun, wenn der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt?

1Zeugnis prüfen lassen

Der erste Schritt sollte immer eine fachkundige Prüfung sein. Schon kleine Formulierungen können das Zeugnis deutlich abwerten.

2Anspruch auf Berichtigung

Ist das Zeugnis unklar, missverständlich, inhaltlich falsch oder insgesamt zu schlecht, haben Sie einen Anspruch auf Korrektur.

➡️ Der Arbeitgeber muss das Zeugnis anpassen, wenn die Bewertung nicht gerechtfertigt ist.

3Beweislast: Wer muss was beweisen?

Für eine durchschnittliche Bewertung (Note 3) trägt der Arbeitgeber die Beweislast
Für eine schlechtere Bewertung ebenfalls der Arbeitgeber
Für eine überdurchschnittliche Bewertung (Note 1–2) der Arbeitnehmer

➡️ Ein „schlechtes Gefühl" des Arbeitgebers reicht nicht aus.

❌ Unzulässig sind:

  • • Persönliche Abwertungen
  • • Ironie oder versteckte Kritik
  • • Hinweise auf Streit, Krankheit oder Kündigungsgründe
  • • Codes oder doppeldeutige Aussagen

➡️ Ein bewusst negatives Zeugnis kann rechtswidrig sein.

Wie setze ich meinen Anspruch auf ein gutes Zeugnis durch?

Außergerichtlich

In vielen Fällen reicht:

  • Ein sachliches Korrekturschreiben
  • Ein konkreter Gegenvorschlag

Viele Arbeitgeber lenken ein, um Streit zu vermeiden.

Gerichtliche Durchsetzung

Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

⚠️ Wichtig: Auch hier gelten Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifverträgen.

Wie lange habe ich Zeit, mein Arbeitszeugnis einzufordern?

Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren.

❗ ABER: Viele Arbeitsverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen (z. B. 3 Monate).

➡️ Deshalb sollte ein Zeugnis so früh wie möglich angefordert und geprüft werden.

Häufige Irrtümer zum Arbeitszeugnis

"Der Arbeitgeber darf schreiben, was er will"
"Ein Zeugnis kann man nicht ändern"
"Ein einfaches Zeugnis reicht aus"

✅ Wahrheit:

  • • Zeugnisse sind rechtlich überprüfbar
  • • Arbeitnehmer haben starke Rechte
  • • Schlechte Zeugnisse sind oft angreifbar

Fazit: Ihr Recht auf ein faires Arbeitszeugnis

✔️Ja, Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
✔️In der Regel sogar auf ein qualifiziertes Zeugnis
✔️Schlechte oder versteckt negative Zeugnisse müssen Sie nicht hinnehmen

👉 Ein gutes Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihre berufliche Zukunft – und rechtlich durchsetzbar.

💡 Tipp für Arbeitnehmer

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis frühzeitig prüfen. In vielen Fällen kann mit einer gezielten Korrektur aus einem schlechten Zeugnis ein gutes oder sehr gutes werden.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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