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Wann habe ich Anspruch auf Bürgergeld?

06. Januar 202615 Min. Lesezeit
Wann habe ich Anspruch auf Bürgergeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Bürgergeld ersetzt seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Voraussetzungen: Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Aufenthalt in Deutschland
  • Auch mit Job möglich – aufstockendes Bürgergeld bei niedrigem Einkommen
  • Anspruch entsteht erst ab Antragstellung – keine rückwirkende Zahlung

Das Bürgergeld ist die zentrale staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Viele Betroffene fragen sich: Habe ich Anspruch auf Bürgergeld – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt. Es dient dazu, den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Personen zu sichern, wenn diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Rechtsgrundlage: Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Ziel des Bürgergeldes ist es, einerseits die Existenz zu sichern und andererseits die Eingliederung in Arbeit zu fördern.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld?

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

✔️Erwerbsfähigkeit
✔️Hilfebedürftigkeit
✔️Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
✔️Mindestalter 15 Jahre, noch nicht im Rentenalter

1. Erwerbsfähigkeit – was bedeutet das?

Erwerbsfähigkeit ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld.

Als erwerbsfähig gilt, wer:

  • Mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann
  • Körperlich, geistig und gesundheitlich dazu in der Lage ist

Wichtig: Nicht entscheidend ist, ob aktuell ein Arbeitsplatz vorhanden ist, sondern ob grundsätzlich Arbeitsfähigkeit besteht.

Nicht erwerbsfähig sind z. B. Personen:

  • • mit dauerhafter voller Erwerbsminderung
  • • die aus gesundheitlichen Gründen langfristig weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können

➡️ Wer nicht erwerbsfähig ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern fällt unter die Grundsicherung nach dem SGB XII.

2. Einkommensgrenze – wann reicht mein Einkommen nicht aus?

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nur dann, wenn das monatliche Einkommen den individuellen Bedarf nicht deckt.

Zum Einkommen zählen unter anderem:

Arbeitslohn (auch Minijob oder Teilzeit)
Krankengeld
Arbeitslosengeld I
Unterhalt
Renten

Freibeträge beim Einkommen

Nicht das gesamte Einkommen wird angerechnet. Es gelten gesetzliche Freibeträge, insbesondere bei Erwerbstätigkeit. Diese sollen einen Anreiz bieten, trotz Leistungsbezug zu arbeiten.

➡️ Auch Personen mit Job können Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld haben, wenn das Einkommen unterhalb des Bedarfs liegt.

3. Vermögensgrenze – wie viel Vermögen darf ich haben?

Neben dem Einkommen prüft das Jobcenter auch das vorhandene Vermögen.

Grundsatz: Nur wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen sichern kann, ist hilfebedürftig.

Schonvermögen

Bestimmte Vermögenswerte bleiben anrechnungsfrei:

Ein angemessenes Kraftfahrzeug
Notwendige Haushaltsgegenstände
Angemessener Hausrat
Kleinere Geldbeträge

➡️ Das Bürgergeld sieht Schutzmechanismen vor, damit Leistungsbeziehende nicht ihre gesamte Existenzgrundlage aufgeben müssen.

4. Aufenthaltstitel und Aufenthaltsrecht in Deutschland

Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt voraus, dass sich die betroffene Person rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält.

🇩🇪 Deutsche Staatsangehörige

Deutsche Staatsbürger erfüllen diese Voraussetzung grundsätzlich automatisch.

🇪🇺 EU-Bürger

Für EU-Bürger gelten besondere Regeln. Ein Anspruch kann bestehen, wenn:

  • • ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche oder Beschäftigung vorliegt
  • • zuvor in Deutschland gearbeitet wurde

🌍 Drittstaatsangehörige

Personen aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel:

  • • einen gültigen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt

➡️ Bestimmte Aufenthaltstitel schließen den Bezug von Bürgergeld aus oder beschränken ihn.

5. Hilfebedürftigkeit – wann liegt sie vor?

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig decken kann durch:

Eigenes Einkommen

Eigenes Vermögen

Vorrangige Leistungen

Das Jobcenter prüft dabei stets die Gesamtsituation der antragstellenden Person bzw. der Bedarfsgemeinschaft.

Bedarfsgemeinschaft – was bedeutet das?

Das Jobcenter betrachtet nicht nur die einzelne Person, sondern häufig eine Bedarfsgemeinschaft.

Zur Bedarfsgemeinschaft zählen unter anderem:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
  • Minderjährige Kinder im Haushalt

➡️ Einkommen eines Partners kann den Anspruch mindern oder ausschließen.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Die Höhe des Bürgergeldes setzt sich zusammen aus:

1

Regelbedarf

für Lebensunterhalt

2

Kosten der Unterkunft

und Heizung

3

Mehrbedarfe

z.B. Alleinerziehende

Der Regelbedarf deckt u.a. ab:

Ernährung
Kleidung
Strom
Persönliche Bedürfnisse

Zusätzlich übernimmt das Jobcenter angemessene Miete und angemessene Heizkosten.

Welche Pflichten haben Bürgergeld-Empfänger?

Mit dem Bezug von Bürgergeld sind Pflichten verbunden:

Mitwirkung bei der Arbeitssuche
Teilnahme an Maßnahmen
Wahrnehmung von Terminen beim Jobcenter
Rechtzeitige Mitteilung von Änderungen

⚠️ Sanktionen

Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter Leistungen mindern. Sanktionen sind jedoch gesetzlich begrenzt und an Voraussetzungen gebunden.

Wann besteht kein Anspruch auf Bürgergeld?

Ausreichendes Einkommen oder Vermögen
Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Bezug von vorrangigen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld I)
Aufenthalt außerhalb Deutschlands

Antrag auf Bürgergeld – wie und wann stellen?

Wichtig: Anspruch erst ab Antragstellung!

Der Anspruch auf Bürgergeld entsteht erst ab Antragstellung. Es erfolgt keine rückwirkende Zahlung.

Der Antrag kann gestellt werden:

🏢

Persönlich beim Jobcenter

📝

Schriftlich per Post

💻

Online beim Jobcenter

➡️ Eine frühzeitige Antragstellung ist entscheidend!

Was tun bei Ablehnung oder Problemen mit dem Jobcenter?

Wird der Antrag abgelehnt oder falsch berechnet, gilt:

1Anspruch auf Begründung

Sie haben Anspruch auf eine schriftliche Begründung des Bescheids.

2Widerspruch einlegen

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

3Klage vor dem Sozialgericht

Ggf. können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.

✅ Fehlerhafte Bescheide sind keine Seltenheit – eine Prüfung lohnt sich häufig!

Häufige Irrtümer zum Bürgergeld

"Bürgergeld bekommt jeder Arbeitslose automatisch"
"Man darf gar nichts dazuverdienen"
"Das Jobcenter darf alles verlangen"

✅ Richtig ist:

  • • Bürgergeld ist an Voraussetzungen geknüpft
  • Zuverdienst ist möglich
  • • Pflichten haben klare gesetzliche Grenzen

Fazit: Wann habe ich Anspruch auf Bürgergeld?

✔️Wenn Sie erwerbsfähig sind
✔️Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht
✔️Wenn Sie in Deutschland leben und im richtigen Alter sind

👉 Das Bürgergeld soll Sicherheit bieten – aber nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt und Anträge korrekt gestellt werden.

💡 Tipp für Betroffene

Bei Unsicherheiten, Ablehnungen oder Kürzungen kann eine fachkundige Prüfung helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Jobcenter durchzusetzen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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